Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Fachpartner-Programm (FPP) der mediola – connected living AG

(im nachfolgenden auch MEDIOLA genannt – gültig ab 01.07.2016Vertragssprache ist Deutsch)

Das Fachpartnerprogramm (FPP) von MEDIOLA ist ein freiwilliges Programm von MEDIOLA mit dem Ziel, den Absatz der MEDIOLA-Produkte zu fördern. Teilnahmeberechtigte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Zulassung, noch zum Verbleib im FPP. Die mit dem FPP verbunden Partner-Privilegien sind im MEDIOLA Fachpartner-Shop aufgeführt.

Die Vereinbarung zur Teilnahme am FPP kommt zwischen MEDIOLA und dem jeweiligen Partner unter den nachfolgenden Voraussetzungen zustande. Zwischen einzelnen Mitarbeitern von MEDIOLA und dem Partner besteht keine Vereinbarung. Die Möglichkeit zur Teilnahme am FPP wird ausschließlich gewerblichen Wiederverkäufern angeboten, die sich im entsprechenden MEDIOLA Fachpartner-Shop angemeldet haben und eine Gewerbeanmeldung aus dem Bereich Handel mit Elektronikgeräten und/oder Software, Projekt- und Servicedienstleister und/oder Elektrohandwerk nachweisen können. Ein Anspruch zur Aufnahme bzw. Verbleib im FPP besteht nicht. MEDIOLA behält sich eine regelmäßige Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen und der Einhaltung der Bedingungen, der Hoch -bzw. Herunterstufung des FPP-Status, sowie den jederzeitigen Ausschluss vom FPP ohne jegliche Begründung vor.

Diese Teilnahmebedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MEDIOLA, die auch unter www.mediola.com/agbeingesehen, heruntergeladen sowie ausgedruckt werden können. Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Anderes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MEDIOLA in der jeweils geltenden Fassung.

  1. Partner
    Ein Partner im Sinne dieses FPP ist derjenige Wiederverkäufer, der nach erfolgreicher Prüfung durch MEDIOLA in das FPP aufgenommen,dem ein persönlicher Zugang für den Händlerbereich zugewiesen wurde und die Produkte von MEDIOLA im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit an Endverbraucher (nicht an Wiederverkäufer) verkauft. Dem Partner wird im Rahmen dieses FPP u. a. die Möglichkeit geboten, MEDIOLA-Produkte zu vergünstigten Fachhandelskonditionen online bei MEDIOLA einzukaufen. Die dem jeweiligen Partner eingeräumten Fachhändlerpreise variieren abhängig vom Partner-Status bzw. der damit verbundenen Rabattkategorie. Sämtliche Partner-Preise verstehen sich, sofern nichts anderes ausgewiesen ist, rein netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzl. MwSt.
  2. Zugang zum Händlerbereich
    Nach erfolgreicher Prüfung und Aufnahme in das FPP erhält der Partner seinen persönlichen Zugang zum Händlerbereich des Onlineshops, um dort Bestellungenzu Fachhandelskonditionen zu tätigen und Einsicht in Belegarchive zu nehmen. Der Partner hat zur Vermeidung von Datenmissbrauch dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten. Bei Verdacht auf Missbrauch ist unverzüglich MEDIOLAzu benachrichtigen. Für Schäden, die infolge einer schuldhaft unterbliebenen oder verspäteten Benachrichtigung bis zum Zeitpunkt des Einganges der Benachrichtigung entstehen, haftet MEDIOLA nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. MEDIOLA behält sich stets das Recht vor, erteilte Zugänge jederzeit zu sperren.
  3. Internetpräsentation
    Sofern der Partner dieMEDIOLA-Produkte auch über einen eigenen Onlineshop vermarktet, muss auch der Verkauf über seinen Internetauftritt den nachfolgenden Anforderungen entsprechen. Wichtig dabei ist, dass der Onlineshop des Partners einen qualitativ hochwertigen Vertrieb und optimalen Verbraucherschutz gewährleistet. Daneben müssen für den Internetvertrieb durch den Partner folgende Kriterien berücksichtigt werden:

    1. 3.1 Präsentation der MEDIOLA-Produkte 
      Der Internetauftritt sollte eine anspruchsvolle, über eine reine Produktdarstellung hinausgehende, qualitative Gestaltung, insbesondere in Bezug auf die Grafik, aufweisen und stets dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dem Endkunden sollten verständliche Informationen zur Auswahl derMEDIOLA-Produkte zur Verfügung gestellt werden. Sämtliche MEDIOLA-Produkte dürfen nur mit aktuellen Produktabbildungen und Logos vonMEDIOLA präsentiert werden. Selbst erstellte Produktabbildungen und Darstellungen, die in Verbindung mit den MEDIOLA-Produkten gezeigt werden, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch MEDIOLA. Um eine rechtzeitige Bereitstellung von MEDIOLA-Produkten an den Endkunden zu gewährleisten, ist der Partner dazu verpflichtet, in seinem Onlineshop nur aktuell lieferbare MEDIOLA-Produkte aufzuführen.
    2. 3.2 Verlinkung zu MEDIOLA
      Der Partner verlinkt seinen Onlineshop mit der Website von MEDIOLAwww.mediola.committels direktem Link bzw. über das von MEDIOLAbereitgestellten FPP Partnerstatus-Logo. Weitergehende Links zu speziellen Bereichen von MEDIOLA – wie z. B. Kompatibilitätslisten, Datenblätter, Dokumentationen – sind ebenfalls möglich, sollten aber als solche gekennzeichnet und deren Verfügbarkeit kontinuierlich überprüft werden.
  4. Vertragsbeendigung und Programmänderung
    Der Partner kann die Teilnahme am FPP jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich gegenüberMEDIOLAkündigen. MEDIOLA kann das Vertragsverhältnis jederzeit unter Einhaltung einer Frist von vier Woche gegenüber dem Partner kündigen, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. Nach erfolgter Kündigung erlöschen alle im Zusammenhang mit diesem FPP eingeräumten Privilegien des Partners. Sämtliche, erteilte Zugangsberechtigungen zum Händlerbereich und anderen mit dem FPP in Verbindung stehende Bereiche werden von MEDIOLA zum entsprechenden Zeitpunkt gesperrt.

    1. 4.1 Fristlose Kündigung und Ausschluss
      Eine fristlose Kündigung durch MEDIOLA oder ein Ausschluss von der Teilnahme am FPP kann aus wichtigem Grund jederzeit für die Zukunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn bei einem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Stellung eines Insolvenzantrages über das Vermögen des Fachpartners, fehlende Erbringung der partnerspezifischen Leistungen oder Verstoß gegen die partnerspezifischen Anforderungen, Missbrauch des Partner-Status / der Zugangsberechtigung zum FPP oder Zahlungsverzug.
    2. 4.2 Programmbeendigung bzw. -änderung 
      MEDIOLA behält sich das Recht vor, das FPP und die damit verbundenen Teilnahmebedingungen als solche oder einzelne Punkte davon jederzeit und ohne Ankündigung für die Zukunft zu verändern, einzuschränken und einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Preisänderungen und Rabatteinstufungen, Änderung des Fachpartner-Status, sowie die Auswahl rabattfähiger Produkte, sind jederzeit möglich.
    3. 4.3 Erlöschen der Teilnahmevoraussetzungen 
      Die Teilnahmevoraussetzungen gelten nicht mehr als erfüllt, wenn es zur Geschäfts-/ Berufsaufgabe des Fachpartners, der Änderung des Geschäftszwecks seines Gewerbes oder Ähnlichem kommt. In diesem Fall endet das FPP-Verhältnis zwischen MEDIOLA und dem Partner mit sofortiger Wirkung.
  5. Geheimhaltung
    Die Zugangsberechtigung zu allen in Verbindung mit dem FPP stehenden Bereiche ist vertraulich und darf nicht an Dritte weitergegeben oder zugänglich gemacht werden. EntstehtMEDIOLA durch Zuwiderhandeln ein Schaden, ist dieser unabhängig von der möglichen Beendigung der Teilnahme durch MEDIOLA von dem zugangsberechtigten Fachpartner zu ersetzen. Kommt es zur Beendigung der Zusammenarbeit, verpflichtet sich der Fachpartner, die gewonnenen Erkenntnisse, Unterlagen und Informationen von MEDIOLA nicht weiter zu verwenden.
  6. Zahlungsziel
    MEDIOLAbehält sich prinzipiell und insbesondere bei Beginn einer Geschäftsbeziehung das Recht vor, Bestellungen auf Vorkasse in Verbindung mit den angebotenen Zahlungsmethoden, wie z. B. Paypal oder Kreditkarte, abzuwickeln. Eingeräumte Zahlungsziele gelten nicht mehr, wenn der Partner in Zahlungsverzug gerät und/oder MEDIOLA berechtigte Zweifel an seiner Bonität hat.
  7. Nutzungsrechte
    Im Zeitraum, in dem der Partner die Voraussetzungen des FPPs erfüllt, erhält der Partner das jederzeit entziehbare, nicht ausschließliche und einfache Recht, Produktbilder, Texte, Filme, Datenblätter und Informationsmaterialien für sein Unternehmen auf seiner Internetseite bzw. Onlineshop zu Werbezwecken zu nutzen. Dieses Recht erlischt mit Beendigung der Partnereigenschaft. Die Materialien sind dann unverzüglich zu löschen und dürfen nicht mehr verwendet werden. Im Falle der Zuwiderhandlung kann dies Anlass zu einer berechtigten Abmahnung sein.

Partnern von MEDIOLA ist es untersagt, die Marke MEDIOLA oder Abwandlungen hiervon in ihre Unternehmens- und Firmenbezeichnung aufzunehmen. In der Außendarstellung des Partners kann deutlich werden, dass der Partner mit MEDIOLA-Produkten handelt, es darf jedoch nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Unternehmen selbst MEDIOLA ist. Die Marke „mediola“ ist international geschützt.

  1. Geltendes Recht und Gerichtsstand
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem FPP ergebenden Streitigkeiten ist, insofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Frankfurt am Main, der Sitz vonMEDIOLA.
  2. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses FPPs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahekommt.